Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnungen Heide

1. Zustandekommen des Vertrages

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@ferienhausheide.de oder rufen uns an. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe §3) rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme ist bis zum in der Rechnung benannten Datum auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor Anreise bzw benannten Datum ebenfalls auf unser Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt des Rechnung bzw benannter Zahlungsfrist zu überweisen.

In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen.

Die Mindestmietdauer beträgt in 2 Nächte. Übernachtungen für 1 Nacht ist Saisonalbedingt auf Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall einen entsprechenden Zuschlag erheben.

Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung, Paypal oder nach Absprache Bargeldzahlungen und online Kreditkartenzahlung.

§ 4 An- und Abreise

Die Ferienwohnungen stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mit. Den Schlüssel entnehmen Sie aus dem Schlüsselsafe. Der code dazu wird ihnen 2 tage vor Anreise über Whatsapp oder email mitgeteilt. Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr frei zu machen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Bettwäsche einfach auf einen Haufen auf den Boden.

Später Check-out

Ein später Check-out ist bei Buchung zu vereinbaren- Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann der späte Check out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 10.30 – 18.00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.

Bei spätem Check-out nach 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet.

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar ab einem Wert von 10,00 €. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Das Grillen im Garten ist nicht erlaubt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei nichterfolgter Anreise an.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der

Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 1 Monat vor dem Anreisetag keine Stornokosten

bis zu 3 Wochen vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises

bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises

bis zu 1 Woche vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Mietpreises

ab 6 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB)

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§11.1. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§12 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§14. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§16. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Bad Fallingbostel, den 12.4.2023